Service-Pauschale
Alles im Überblick
Bei älteren mobilen Sprach- und Breitbandinternet-Tarifen (vor 21.02.2024) wird 1x pro Jahr eine Service-Pauschale verrechnet. Die Höhe hängt vom Anmeldezeitraum, Tarif bzw. Produkt ab. Seit November 2022 gibt es ein jährliches Entgelt in Höhe von € 34,90 als fixen Tarif-Bestandteil.
Die Service-Pauschale enthält abhängig vom gewählten Produkt viele konkrete Gegenleistungen.
Bei der mobilen Servicepauschale sind das insbesondere:
• SIM-Tausch auf Kunden (inkl e-SIM)
• Sperre für mobiles Zahlen
• Mehrwertdienstsperre
• Datensperre
• Anschlusssperre
Bei der Internetservicepauschale sind das insbesondere:
• A1 Netzgarantie: Sofortige Hilfe mit unlimitierten mobilen Daten z.B. bei Leitungsausfall und Naturkatastrophen.
• Proaktive Störungsbehebung: Früherkennung von potentiell drohenden zukünftigen Störungen und ergreifen von Maßnahmen im voraus, wie zB . proaktive Wartung oder proaktiver Modemtausch, für unterbrechungsfreien Internetgenuss
• Anschlusssperre: Im Bedarfsfall, zB . bei Zweitwohnsitz oder zum Kinderschutz, den Internetzugang jederzeit sofort und unbürokratisch sperren und entsperren.
• Cyber-Schutz: Schutz vor Cyberangriffen durch A1 getestete und optimierte SW bzw. Firewallprofile
• Software inkl. WLAN Optimierung: Software für PC & Laptop zur Einrichtung des Internets und laufende Optimierung der Kanalwahl für die Wohnung durch Software, wie zB . die A1 APP, auch ohne technisches Know how.
• App Support: Automatische Problemlösungen durch den Störungsassistenten in der A1 APP rund um die Uhr, ohne Zeitdruck und teure Technik Hotlines.
• Keine Modempönale: Rücksendung vergessen oder Modem bei der Übersiedlung verloren gegangen: Kein Problem und keine Kosten
• Mailspaceerhöhung: : kostenlose Anpassung des verfügbaren Mailspace für die inkludierten Mailadressen bei Bedarf.
In den aktuellen A1 Tarifen sind bereits viele A1 Leistungen inkludiert. Eine Service-Pauschale wird nicht verrechnet.
Nach Ablauf Ihrer Mindestvertragsdauer können Sie in einen neuen A1 Tarif wechseln. Hier fällt keine jährliche Service-Pauschale an.
Unsere Service-Pauschale beinhaltet Leistungen, die unserer Erfahrung nach häufig gebraucht werden. Ähnlich wie bei einer Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel ist der Preis unabhängig davon, ob und wie oft Sie Bus, Bahn oder Sonstiges nutzen.
Eine Klage zu erheben steht Verbänden jederzeit frei. Service-Pauschalen gibt es im Telekom-Bereich bereits seit 2012. Die Einführung durch A1 wurde von der Telekom-Regulierungsbehörde ausdrücklich genehmigt und wird von der Regulierungsbehörde auch nach der aktuellen Rechtslage als zulässig bewertet.
Wir bitten Sie um Verständnis: Zu einem laufenden Gerichtsverfahren dürfen wir keine Auskunft geben. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung hat die Klage keine Auswirkungen auf bestehende A1 Verträge. Wir werden hier rechtzeitig über alles Wissenswerte informieren.
Wechseln Sie auf einen neuen Tarif ohne Service-Pauschale. Genießen Sie mehr Datenvolumen und andere Vorteile.
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